Im Trauerfall:

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte als erstes den nächsten erreichbaren Arzt, wenn möglich Ihren Hausarzt oder den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt und vor Ort belassen bzw. vom Bestattungsunternehmen dort abgeholt.

Danach sollten Sie mit uns telefonisch oder persönlich Verbindung aufnehmen.

Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so kann Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen auch alle notwendigen Behördengänge für Sie. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge. Wir besorgen die Sterbeurkunden dann von den entsprechenden Stellen.

Sie benötigen im Trauerfall je nach Familienstand des Verstorbenen nachfolgende Unterlagen:

  • Familienstammbuch, da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
  • Personalausweis und eventuell Reisepass
  • Heiratsurkunde / Familienstammbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk) oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Geburtsurkunde (nur bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • Rentenanpassungsmitteilung (wenn möglich letzter, aktueller Stand)
  • Mitgliedskarte der Krankenkasse (Versichertenkarte / Chip-Karte)
  • Versicherungspolicen (Lebens-, Sterbe-, Unfallversicherung usw.)
  • wenn vorhanden, Angaben über eine bereits bestehende Grabstelle

Trauerfeier und Bestattung:

Der Termin wird vom Bestatter mit Ihnen zusammen und den zuständigen behördlichen Stellen (Friedhofsverwaltung, Kirchenvertreter – Pastor oder Pfarrer) festgesetzt. Je nach Glaubenszugehörigkeit erfolgt das Gespräch mit dem jeweiligen Repräsentanten.

Dabei werden die Einzelheiten zum Ablauf der Trauerfeier, bzw. Bestattung im Sinne des Verstorbenen festgelegt. Es ist auch möglich, einen freien Redner zu beauftragen, falls der Verstorbene keiner Glaubensgemeinschaft angehörte.

Hier haben wir die Möglichkeit für Sie, diese zu beauftragen.

Traueranzeigen & persönliche Trauerbriefe:

Damit erreichen Sie eine große Anzahl Menschen. Neben Namen und ggf. Geburtsnamen enthalten diese Anzeigen meist Sterbetag sowie Tag, Zeit und Ort der Trauerfeier. Werden die Namen der Hinterbliebenen aufgeführt, so sollten diese in der richtigen verwandtschaftlichen Reihenfolge aufgeführt werden, also Ehegattin/Ehegatte, Kinder, Schwiegertochter/ Schwiegersohn, Enkelin/Enkel, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister, usw..

Ebenso können die Angehörigen, sollte dieses gewünscht werden, sehr persönliche Trauerbriefe an die Familienangehörigen, bzw. Freunde und Bekannte versenden, die von uns gedruckt werden.